Seit der Einführung der Selfbriefingverfahren über die automatischen Systeme Telefaxdienst, Mailbox pc_met, Telefonansagedienste (AFWA/GAFOR, PID) und T-Online (BTX) erreichen den DWD immer wieder Anfragen, die eine Rechtsunsicherheit bei der Nutzung und bei der Anwendung dieser Verfahren erkennen lassen. Insbesondere wird nachgefragt, ob der Luftfahrzeugführer beim Selfbriefing die Forderungen des § 3a LuftVO erfüllt und dabei auch rechtlich "auf der sicheren Seite" ist.
Zu diesen Fragen gibt der Deutsche Wetterdienst in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr folgende Erläuterungen:
Die Nutzung der o.g. automatischen Verfahren erfüllt die Forderungen entsprechend §3a, Absatz 2 LuftVO, wonach sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten hat. Daher entscheidet alleine der Luftfahrzeugführer, welches Verfahren er nutzt und welche Flugwetterinformationen für seine Flugaufgabe erforderlich sind. Dem Luftfahrzeugführer wird dabei empfohlen, möglichst aktuelle Daten zu verwenden und ggf. die Ausgabezeiten und die Gültigkeitszeiträume, z.B. beim GAFOR oder bei den TAF's zu beachten.
AIRMET-Meldungen sind Warnungen vor dem Auftreten signifikanter Wetterbedingungen, die Auswirkungen auf die Luftfahrt im unteren Luftraum haben. AIRMETs ersetzen die bisher ausgegebenen ADVICEs FOR GENERAL AVIATION. Sie werden nur bei Bedarf ausgegeben. Der Meldungsaufbau entspricht dem bekannten SIGMET.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Bei Gewitter entfallen Hinweise auf Vereisung und Turbulenz.
- Es wird (wenn notwendig und möglich) eine Ortsangabe gemacht.
- Es wird (wenn notwendig und möglich) eine Angabe über Verlagerungsrichtung und -geschwindigkeit gemacht.
- Bei allen Ereignissen werden Intensitätsänderungen und Tendenzen beschrieben.
- Die Gültigkeitsdauer beschränkt sich auf max. 4 Stunden, nur in Ausnahmefällen sind 6 Stunden erlaubt.
- AIRMETs werden täglich fortlaufend numeriert.
- AIRMETs werden aufgehoben, wenn das auslösende Ereignis nicht mehr erwartet wird.
AIRMET's werden in der englischen Klartextkurzform der ICAO formuliert. Sie werden international ausgetauscht und sind für den unteren Luftraum bis FL 100, im FIR München bis FL 150 gültig.
Die AIRMET-Meldungen werden als Teil einer individuellen Beratung und im Rahmen der vom DWD angebotenen Selfbriefing-Verfahren wie TELEFAX, INFOMET-Telefon, PC-MET und T-ONLINE den Piloten zur Verfügung gestellt. AIRMET-Informationen werden kontrolliert fliegenden Piloten zusätzlich von der DFS beim Einflug in ein FIR über Funk mitgeteilt. VFR-Piloten, die ohne regulären Funkkontakt mit der DFS unterwegs sind, wird empfohlen, die Flugsicherung in eigenem Interesse auf evtl. ausgegebene AIRMETs anzusprechen.
AIRMET-Meldungen müssen wegen der Beschränkung auf die Vorhersage signifikanter Wettererscheinungen von mäßiger Intensität in engem Zusammenhang mit ausgegebenen SIGMETs verwendet werden. Ihre Nutzung entbindet den Piloten nicht, sich umfassend zu informieren.
Phraseologie von AIRMET-Meldungen:
Kriterien
Voraussetzungen
Inhalt
Kennung
Beispiel
Bodenwind
verbreitet mittlere Windgeschwindigkeit >=30 kt
Windrichtung und mittlere Geschwindigkeit
SFC WSPD
SFC WSP: 290-330/35KT
Horizontale Sichtweite am Boden
Sichtweite verbreitet < 5000 m
Sichtweite
SFC VIS
SFC VIS: IN COASTEL AREAS 3000M
Signifikante Wettererscheinungen
Gewitter mit oder ohne Hagel (außer wenn bereits in SIGMET gemeldet)
Wettererscheinung
SIGWX
SIGWX: ISOL TS S OF 52 DEG N
Berge in Wolken
Berge sind ganz oder teilweise in den Wolken
Höhe, ab der Berge in Wolken sind
MT OBSC
MT OBSC: ABV 2000 FT MSL
Bewölkung
verbreitet Bewölkung mit Bedeckungsgrad BKN oder OVC < 1000ft, Auftreten von Cumulonimbus ohne Gewitter
Bedeckungsgrad, Untergrenze, Verteilung von Cb
CLD
CLD: OVC 500 FT
CLD:OCNL CB IN E PARTSVereisung
mäßige Vereisung (nicht in konvektiver Bewölkung), außer wenn vor starker Turbulenz bereits im SIGMET gewarnt wird.
Intensität, Höhenbereich
ICE
ICE: MOD FL 050/080
Turbulenz
mäßige Turbulenz (nicht in konvektiver Bewölkung), außer wenn vor starker Turbulenz bereits im SIGMET gewarnt wird
Intensität Höhenbereich
TURB
TURB: MOD BLW FL 050
Leewellen
Leewellen mäßiger Intensität, außer wenn vor starken Leewellen bereits im SIGMET gewarnt
Intensität Höhenbereich
MTW
MTW: MOD ABV FL 08
von März bis Oktober - im allgemeinen jeweils nach den Nachrichten u. a.:
NDR 2
Samstag, Sonntag und Feiertage um 08.30 Uhr
Saarlandwelle
täglich 07.00 Uhr
SDR 1
Samstag, Sonntag und Feiertage um 07.30 Uhr
WDR 2
Freitag und vor Feiertagen 18.05 Uhr