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Flugwetter-Informationen

über Flugwettervorhersagen und Selfbriefingverfahren

Informationsquellen:

Seit der Einführung der Selfbriefingverfahren über die automatischen Systeme Telefaxdienst, Mailbox pc_met, Telefonansagedienste (AFWA/GAFOR, PID) und T-Online (BTX) erreichen den DWD immer wieder Anfragen, die eine Rechtsunsicherheit bei der Nutzung und bei der Anwendung dieser Verfahren erkennen lassen. Insbesondere wird nachgefragt, ob der Luftfahrzeugführer beim Selfbriefing die Forderungen des § 3a LuftVO erfüllt und dabei auch rechtlich "auf der sicheren Seite" ist.

Zu diesen Fragen gibt der Deutsche Wetterdienst in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr folgende Erläuterungen:

Die Nutzung der o.g. automatischen Verfahren erfüllt die Forderungen entsprechend §3a, Absatz 2 LuftVO, wonach sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten hat. Daher entscheidet alleine der Luftfahrzeugführer, welches Verfahren er nutzt und welche Flugwetterinformationen für seine Flugaufgabe erforderlich sind. Dem Luftfahrzeugführer wird dabei empfohlen, möglichst aktuelle Daten zu verwenden und ggf. die Ausgabezeiten und die Gültigkeitszeiträume, z.B. beim GAFOR oder bei den TAF's zu beachten.

AIRMET:

AIRMET-Meldungen sind Warnungen vor dem Auftreten signifikanter Wetterbedingungen, die Auswirkungen auf die Luftfahrt im unteren Luftraum haben.  AIRMETs ersetzen die bisher ausgegebenen ADVICEs FOR GENERAL AVIATION. Sie werden nur bei Bedarf ausgegeben. Der Meldungsaufbau entspricht dem bekannten SIGMET.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Bei Gewitter entfallen Hinweise auf Vereisung und Turbulenz.
  • Es wird (wenn notwendig und möglich) eine Ortsangabe gemacht.
  • Es wird (wenn notwendig und möglich) eine Angabe über Verlagerungsrichtung und -geschwindigkeit gemacht.
  • Bei allen Ereignissen werden Intensitätsänderungen und Tendenzen beschrieben.
  • Die Gültigkeitsdauer beschränkt sich auf max. 4 Stunden, nur in Ausnahmefällen sind 6 Stunden erlaubt.
  • AIRMETs werden täglich fortlaufend numeriert.
  • AIRMETs werden aufgehoben, wenn das auslösende Ereignis nicht mehr erwartet wird.

AIRMET's werden in der englischen Klartextkurzform der ICAO formuliert. Sie werden international ausgetauscht und sind für den unteren Luftraum bis FL 100, im FIR München bis FL 150 gültig.

Die AIRMET-Meldungen werden als Teil einer individuellen Beratung und im Rahmen der vom DWD angebotenen Selfbriefing-Verfahren wie TELEFAX, INFOMET-Telefon, PC-MET und T-ONLINE den Piloten zur Verfügung gestellt. AIRMET-Informationen werden kontrolliert fliegenden Piloten zusätzlich von der DFS beim Einflug in ein FIR über Funk mitgeteilt. VFR-Piloten, die ohne regulären Funkkontakt mit der DFS unterwegs sind, wird empfohlen, die Flugsicherung in eigenem Interesse auf evtl. ausgegebene AIRMETs anzusprechen.

AIRMET-Meldungen müssen wegen der Beschränkung auf die Vorhersage signifikanter Wettererscheinungen von mäßiger Intensität in engem Zusammenhang mit ausgegebenen SIGMETs verwendet werden. Ihre Nutzung entbindet den Piloten nicht, sich umfassend zu informieren.

Phraseologie von AIRMET-Meldungen:

Kriterien

Voraussetzungen

Inhalt

Kennung

Beispiel

Bodenwind

verbreitet mittlere Windgeschwindigkeit >=30 kt

Windrichtung und mittlere Geschwindigkeit

SFC WSPD

SFC WSP: 290-330/35KT

Horizontale Sichtweite am Boden

Sichtweite verbreitet < 5000 m

Sichtweite

SFC VIS

SFC VIS: IN COASTEL AREAS 3000M

Signifikante Wettererscheinungen

Gewitter mit oder ohne Hagel (außer wenn bereits in SIGMET gemeldet)

Wettererscheinung

SIGWX

SIGWX: ISOL TS S OF 52 DEG N

Berge in Wolken

Berge sind ganz oder teilweise in den Wolken

Höhe, ab der Berge in Wolken sind

MT OBSC

MT OBSC: ABV 2000 FT MSL

Bewölkung

verbreitet Bewölkung mit Bedeckungsgrad BKN oder OVC < 1000ft, Auftreten von Cumulonimbus ohne Gewitter

Bedeckungsgrad, Untergrenze, Verteilung von Cb

CLD

CLD: OVC 500 FT
CLD:OCNL CB IN E PARTS

Vereisung

mäßige Vereisung (nicht in konvektiver Bewölkung), außer wenn vor starker Turbulenz bereits im SIGMET gewarnt wird.

Intensität, Höhenbereich

ICE

ICE: MOD FL 050/080

Turbulenz

mäßige Turbulenz (nicht in konvektiver Bewölkung), außer wenn vor starker Turbulenz bereits im SIGMET gewarnt wird

Intensität Höhenbereich

TURB

TURB: MOD BLW FL 050

Leewellen

Leewellen mäßiger Intensität, außer wenn vor starken Leewellen bereits im SIGMET gewarnt

Intensität Höhenbereich

MTW

MTW: MOD ABV FL 08


Segelflugwetterbericht im Rundfunk:

von März bis Oktober - im allgemeinen jeweils nach den Nachrichten u. a.:

NDR 2

Samstag, Sonntag und Feiertage um 08.30 Uhr

Saarlandwelle

täglich 07.00 Uhr

SDR 1

Samstag, Sonntag und Feiertage um 07.30 Uhr

WDR 2

Freitag und vor Feiertagen 18.05 Uhr

 

 

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